Rechtliches
Haftung & Versicherung
Stand: Mai 2026
Wir haften für deinen Umzug bis 620 € pro m³.
Bei wertvollen Sachen kannst du mehr versichern – dafür gibt es die Wertdeklaration. Schäden meldest du innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, dann erstatten wir oder unsere Versicherung.
01Wie viel haften wir?
Als Möbelspediteur arbeiten wir nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (§§ 451 ff. HGB). Diese sehen einen gesetzlichen Haftungs-Höchstbetrag von 620 Euro pro Kubikmeter deines transportierten Hausrats vor.
Rechenbeispiel
Du ziehst mit 30 m³ um. Im Schadensfall haften wir bis zu 30 × 620 € = 18.600 €. Für deine Standard-Umzugsware reicht das in den allermeisten Fällen.
Wenn du Dinge mit höherem Wert mit umziehst (Antiquitäten, Kunst, teures Klavier, wertvolle Sammlungen), kannst du Wertdeklaration wählen – dann gilt der von dir angegebene Wert als Haftungs-Höchstbetrag.
02Was ist Wertdeklaration?
Bei der Wertdeklaration legst du selbst fest, bis zu welchem Wert deine Sachen versichert sind. Wir verlangen dafür einen geringen Aufpreis auf den Festpreis (i.d.R. 1–2 % des deklarierten Werts) und erweitern damit unsere Standard-Haftung über die 620 €/m³ hinaus.
Beispiel
Du deklarierst deine Sachen mit 50.000 €. Aufpreis ca. 500 €–1.000 €. Im Schadensfall haften wir bis zum vollen Wert von 50.000 € statt der Standard-Grenze.
Wertdeklaration kannst du direkt im Buchungs-Prozess angeben – oder uns vorher anrufen, wir besprechen das gemeinsam. Bei Anfragen über das Online-Formular kontaktieren wir dich für die individuelle Versicherungs-Berechnung.
03Wie meldest du einen Schaden?
Wir machen das so unkompliziert wie möglich – du musst nichts ausdrucken und nichts per Post schicken.
- Erkennbare Schäden (sichtbar an der Möbel-Oberfläche, kaputtes Glas etc.): direkt bei der Ablieferung unserer Crew melden. Wir notieren das im Übergabe-Protokoll und fotografieren den Schaden vor Ort.
- Verborgene Schäden (erst beim Auspacken bemerkt): innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich melden (per E-Mail oder über unser Schadensformular).
- Wir leiten die Meldung an unseren Verkehrshaftungs-Versicherer (Allianz Versicherungs-AG) weiter. Du bekommst eine Bestätigung mit Ticket-Nummer per E-Mail.
- Bei Standardschäden zahlen wir oder unser Versicherer innerhalb von 30 Tagen nach Anerkennung aus.
Wichtig
Die 14-Tage-Frist ist gesetzlich fixiert (§ 451f HGB). Wer später meldet, verliert leider den Anspruch – auch wenn der Schaden offensichtlich von uns verursacht wurde. Bitte beim Auspacken kurz checken und im Zweifel sofort melden.
04Was wird vom Versicherer reguliert?
Im Schadensfall zahlt unser Verkehrshaftungs-Versicherer den Zeitwert deines beschädigten Möbelstücks – also den realistischen Wert eines vergleichbaren Stücks gleichen Alters und Zustands, nicht den Neupreis.
Bei Wertdeklaration gilt der von dir angegebene Wert als Obergrenze (Vollwert-Schutz).
Nicht versichert sind allerdings:
- Schäden durch unsachgemäße Eigen-Verpackung (wenn der Kunde selbst packt, ohne uns das vorher abzusprechen)
- Schäden an Sachen mit innerem Wert (Datenträger, Erinnerungsstücke ohne Marktwert) – hier zählt nur der Materialwert
- Schäden durch höhere Gewalt (Sturm, Hochwasser, Brand bei Beteiligten)
05Wo finde ich die rechtlichen Details?
Die vollständige Haftungs-Klausel mit allen rechtlichen Verweisen steht in unseren AGB § 10. Dort findest du auch Bezüge zu den relevanten Paragraphen des Handelsgesetzbuchs (§ 451 ff. HGB).
Wenn du Fragen zur Haftung oder zur Wertdeklaration hast, ruf uns einfach an – +49 7141 6961865 oder schreib uns eine Mail an kontakt@rubino-logistik.de.